Kanzlei
Durch meine mehrjährige Erfahrung im Strafrecht, stehe ich Ihnen insbesondere als Strafverteidiger und in strafrechtlichen Nebengebieten zur Verfügung.
Egal, ob Sie eine Straftat begangen haben, gegen Sie strafrechtlich ermittelt wird, bei Ihnen eine Hausdurchsuchung vorgenommen werden soll, Sie festgenommen wurden oder bereits in U-Haft sitzen, Sie haben das Recht, Ihre Aussage zu verweigern und auf unverzügliche Verständigung Ihres Vertrauensanwalts durch die Ermittlungsbehörden/Polizei. Von diesem Recht sollten Sie dringend Gebrauch machen. Bereits im Ermittlungsverfahren können schon zahlreiche Fehler gemacht werden, die sich später nur noch schwer oder gar nicht mehr korrigieren lassen.
Mit der frühzeitigen Mandatierung eines Rechtsanwalts, können Sie nicht nur eigene Fehler vermeiden, sondern zudem über Ihren Rechtsanwalt positiv auf den Verlauf des Ermittlungsverfahrens Einfluss nehmen. Ein Strafverteidiger darf bei jeder Vernehmung anwesend sein und hat ein Recht darauf, Einsicht in die Ermittlungs- bzw. Gerichtsakten zu nehmen. Erst, wenn Ihr Strafverteidiger umfassende Akteneinsicht hatte und diese mit Ihnen besprochen hat, sollten Sie sich zum Vorwurf äußern, bzw. dies durch Ihren Strafverteidiger vornehmen lassen.
Dieser kann dann tatsächliche und rechtliche Argumente vortragen, welche zur Einstellung des Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft führen können.
Gerne vertrete ich Sie in allen Bereichen des Strafrechts. Wenn Sie z. B. eine Körperverletzung, Diebstahl oder Betrug begangen haben sollen oder wenn gegen Sie wegen eines Verkehrsdelikts, Tötungsdelikts, Sexualdelikts oder im Rahmen des Betäubungsmittelgesetzes ermittelt wird. Ebenso vertrete ich Sie auch in der Nebenklage als Opfer einer Straftat oder auch in Ordnungswidrigkeits- und Bußgeldverfahren.